Finanzierung

Da die Pferdegestützte Therapie kostenintensiv ist, haben einige Klienten Mühe die Finanzierung zu gewährleisten. Diverse Möglichkeiten kommen für eine Kosten- übernahme oder -beteiligung in Frage. 

Privat

Ein Teil der Klienten finanzieren die Pferdegestützte Therapie aus eigenen Mitteln. Oft werden die Betroffenen von Eltern, Grosseltern, Götti und Gotti unterstützt.

Krankenkasse

Die Pferdegestützte Therapie ist keine Pflichtleistung der Krankenversicherung (Grundversicherung). Je nach Zusatzversicherung wird die Therapie teilfinanziert. Voraussetzung dafür ist der Eintrag als Therapeutin der Erfahrungsmedizin im EMR-Register. Bei einer Anfrage für Kostenbeteiligung kannst Du Einer Krankenkasse unsere EMR-Registrationsnummer (bzw. ZSR-Nummer) angeben. Diese lautet: I112963 / Methodennummer 90. Das EMR garantiert, dass der Anbieter eine fundierte Ausbildung hat und sich regelmässig weiterbildet. 

Auf unserer Internetseite findest Du unter «Krankenkassenzertifiziert» eine Auflistung derer Krankenkassen welche sich in der Regel nach Absprache an den Therapie-Kosten beteiligen. So hast Du als Klient die Möglichkeit, auf das kommende Jahr die Kasse zu wechseln oder die passende Zusatzversicherung abzuschliessen.

Grundsätzlich sollte unbedingt vor Therapiebeginn eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse eingeholt werden. Je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass die Kosten teilweise oder gesamthaft übernommen werden. Zudem besteht oft die Möglichkeit, durch eine ärztliche Verordnung (beim zuständigen Arzt oder Kinder- und Jugendpsychiater) eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse zu erwirken. 

Pro Infirmis

Leistet die Krankenkasse keine Kostenbeiträge oder sind diese ausgeschöpft, ist es möglich bei der Pro Infirmis finanzielle Unterstützung zu beantragen. Pro Infirmis verwaltet den Fonds „Finanzielle Dienstleistungen für Behinderte (FLB)“, der aus Bunddesgeldern besteht. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine finanzielle Notlage. Die Person welche die Pferdegestützte Therapie anbietet, muss im „Erfahrungsmedizinischen Register (EMR)“ erfasst sein.

IV

Pferdegestützte Therapie wird von der IV nicht unterstützt. Im vom Bundesrat erstellten Therapiekatalog ist Pferdegestützte Therapie keine Leistung der IV. Hingegen wird die Hippotherapie ein physiotherapeutisches Verfahren angesehen und bei bestimmten Geburtsgebrechen oder bei Minderjährigen mit erworbenen neuromotorischen Störungen finanziert.