Wir sind Krankenkassen Anerkannt

Wir sind mit dem EMR-Qualitätslabel für Erfahrungsmedizin ausgezeichnet. Dies ermöglicht Ihnen in der Regel - mit entsprechender Zusatzversicherung - die Pferdegestützte Therapie bzw. alle unsere Angebote über Ihre Krankenkasse abzurechnen. Ihrer Krankenkasse können Sie bei einer Anfrage für Kostenbeteiligung unsere EMR-Registrationsnummer (bzw. ZSR-Nummer) angeben. Diese lautet:  I112963 / Methodennummer 90. 

KRANKENKASSEN WELCHE IN DER REGEL DIE PFERDEGESTÜTZTE THERAPIE UNTERSTÜTZEN

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für die pferdegestützte Therapie übernommen werden können. Oft kann auch der Kinderarzt oder Kinder-und Jugenpsychiater eine Verfügung für die Pferdegestützte Therapie ausstellen um die Krankenkasse für eine Kostenbeteiligung zu motivieren.

  • SWICA - inkl. Provita
  • Helsana
  • KPT
  • Innova
  • Sympany Versicherungen AG
  • Aquilana
  • Sumiswalder
  • Vita surselva Ilanz
  • Rhenusana
  • Krankenkasse Steffisburg
  • FKB Die lichtensteinische Gesundheitskasse
  • Suva - Militärversicherung
  • CONCORDIA - Natura plus
  • Sodalis Gesundheitsgruppe – Sodalis Spitalversicherung
  • sanavals Gesundheitskasse
  • Cassa da malsauns LUMNEZIA
  • Krankenkasse Birchmeier
  • Krankenkasse Visperterminen
  • Agrisano – AGRI-natürlich

Qualitätslabel des EMR

Im Bereich der Erfahrungsmedizin gibt es bis heute nur wenige offiziell anerkannten Ausbildungen. Dies bedeutet, dass sich theoretisch jeder «Therapeut» nennen und Behandlungen durchführen kann, auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt. Aus diesem Grund hat das EMR ein Qualitätslabel für erfahrungsmedizinisch tätige Therapeuten entwickelt. Dieses Label basiert auf einer Vielzahl von Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen. Zu den Registrierungsbedingungen zählen beispielsweise die Ausbildung des Therapeuten, seine praktische Erfahrung, sein Leumund oder die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Das EMR prüft diese Qualitätskriterien bei jedem Therapeuten, der sich beim EMR registrieren lassen möchte. Erst wenn ein Therapeut nachweislich das EMR-Reglement erfüllt, das zum Zeitpunkt seines Gesuchs gilt, erhält er das EMR-Qualitätslabel. Das EMR-Qualitätslabel steht somit für einen hohen Therapiestandard, der für viele Schweizer Versicherer eine Voraussetzung ist, um erfahrungsmedizinische Leistungen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung zu vergüten.

Das EMR-Qualitätslabel leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, hilft aber auch Therapeuten mit einer soliden Ausbildung, sich von Anbietern alternativer Heilmethoden mit einer ungenügenden Ausbildung abzugrenzen.

EMR-Qualitätskriterien

Die EMR-Qualitätskriterien sind im EMR-Reglement festgelegt. Die Vergabe des EMR-Qualitätslabels ist demnach vor allem an folgende Bedingungen geknüpft: 

  • Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung an einer professionellen Ausbildungsstätte mit einer bestimmten Mindestzahl an Ausbildungsstunden in Schul- und Erfahrungsmedizin je nach Methode
  • Nachweis einer regelmässigen Fort- und Weiterbildung
  • Erfahrung im Umgang mit Patienten
  • Berufsmässige Ausübung der therapeutischen Tätigkeit
  • Guter Leumund
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Anerkennung der Auskunftspflicht gegenüber den Patienten
  • Führen von Patientendokumentationen
  • Einhalten des EMR-Berufskodex

Siehe www.emr.ch für weitere Informationen.